LA-DIMMER01 – Beste Sicht auf Nah und Fern – Der Dimmer für unsere LASERLUCHS®-Laser-Aufheller
Da unterschiedliche Beleuchtungsverhältnisse eine Herausforderung für jedes Nachtsichtgerät sind, ermöglicht der Laser-Dimmer bei allen Laser Aufhellern von LASERLUCHS® eine stufenlose Regelung der Helligkeit und sorgt immer für eine optimale Ausleuchtung. Damit sind Blendungen durch Reflexionen sowie Kontrastfehler nun Vergangenheit! Er bietet eine Vielzahl innovativer Funktionen, wie z. B. Einhandbedienung, einen SOS-Notsignalsender, Batterie-spannungsüberwachung und einen mikroprozessorgesteuerten Pulse-shift-Modus. Sie sehen: Die Kombination aus einem LASERLUCHS® IR-Aufheller und dem kompatiblen Dimmer, je nach Modell, macht Ihr Nachtsichtgerät noch vielseitiger.
Wir führen keine Rechtsberatung durch, geben aber den frei zugänglichen Hinweis:
Es ist verboten, Zielbeleuchtungen an der Waffe zu montieren. Unsere Vorsatz-Nachtsichtgeräte (Nachtsichtvorsatzgeräte) sind rechtlich gesehen Dual-Zweck-Geräte, also zu weiteren Zwecken wie der Jagd einsetzbar und weisen keine Verbotsmerkmale wie eigenes Absehen oder schusswaffenspezifische Montagen auf. Es handelt sich um einen professionelle Wärmebildgeräte oder Restlichtverstärker, die frei erworben und geführt werden dürfen. Um sie an einer Waffe montieren zu dürfen, muss der Jäger eine Sondergenehmigung beantragen und von der Jagdbehörde beauftragt werden für die genehmigte Schwarzwild-Jagd.
Die Rechtslage und Praxis ist in den einzelnen deutschen Bundesländern unterschiedlich. In diesem Artikel des Deutscher Bundestag Wissenschaftliche Dienstekann dazu mehr gelesen werden. Fragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Behörde nach, welche Regelungen für Sie gelten.
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