Auch unser überaus beliebter LA850-50-PRO, der Top-Seller im Sortiment der Laser-Aufheller, ist mit seinen verbesserten Produkteigenschaften, wie optimierte Wasserdichtigkeit, verstärktes Fokussierungsgewinde und lautlosem Kippschalter, nach wie vor der Kassenschlager. Mit dem neuen LA850-50-PRO-II erfüllen wir die gehobenen Wünsche vieler Kunden aus dem Jagdbereich. Die Wellenlänge des Infrarotlichts von 850nm ist übrigens auch für Nachtsichtgeräte der 2. Generation aus russischer Fertigung hervorragend geeignet.
Wir führen keine Rechtsberatung durch, geben aber den frei zugänglichen Hinweis:
Es ist verboten, Zielbeleuchtungen an der Waffe zu montieren. Unsere Vorsatz-Nachtsichtgeräte (Nachtsichtvorsatzgeräte) sind rechtlich gesehen Dual-Zweck-Geräte, also zu weiteren Zwecken wie der Jagd einsetzbar und weisen keine Verbotsmerkmale wie eigenes Absehen oder schusswaffenspezifische Montagen auf. Es handelt sich um einen professionelle Wärmebildgeräte oder Restlichtverstärker, die frei erworben und geführt werden dürfen. Um sie an einer Waffe montieren zu dürfen, muss der Jäger eine Sondergenehmigung beantragen und von der Jagdbehörde beauftragt werden für die genehmigte Schwarzwild-Jagd.
Die Rechtslage und Praxis ist in den einzelnen deutschen Bundesländern unterschiedlich. In diesem Artikel des Deutscher Bundestag Wissenschaftliche Dienstekann dazu mehr gelesen werden. Fragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Behörde nach, welche Regelungen für Sie gelten.
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