Nachtsicht auf höchstem Niveau mit dem LA850-50-FIX. Neu sind der optimierte Öffnungswinkel von 7,2° (Vollwinkel) und der Kippschalter, der sich lautlos betätigen lässt. Durch die höhere Wellenlänge von 850nm kann dieser Laser-Aufheller problemlos für die Jagd oder für die Tierbeobachtung eingesetzt werden. Der patentierte LASERLUCHS® Aufheller ist ungefährlich für Mensch und Tier, auch bei einem direkten Blick in die Laserquelle.
Wir führen keine Rechtsberatung durch, geben aber den frei zugänglichen Hinweis:
Es ist verboten, Zielbeleuchtungen an der Waffe zu montieren. Unsere Vorsatz-Nachtsichtgeräte (Nachtsichtvorsatzgeräte) sind rechtlich gesehen Dual-Zweck-Geräte, also zu weiteren Zwecken wie der Jagd einsetzbar und weisen keine Verbotsmerkmale wie eigenes Absehen oder schusswaffenspezifische Montagen auf. Es handelt sich um einen professionelle Wärmebildgeräte oder Restlichtverstärker, die frei erworben und geführt werden dürfen. Um sie an einer Waffe montieren zu dürfen, muss der Jäger eine Sondergenehmigung beantragen und von der Jagdbehörde beauftragt werden für die genehmigte Schwarzwild-Jagd.
Die Rechtslage und Praxis ist in den einzelnen deutschen Bundesländern unterschiedlich. In diesem Artikel des Deutscher Bundestag Wissenschaftliche Dienstekann dazu mehr gelesen werden. Fragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Behörde nach, welche Regelungen für Sie gelten.
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