Sie suchen einen zuverlässigen Aufheller, am Besten nach mil. Standards gefertigt? Einsetzbar bei allen Nachtsichtgeräten der Generation II und III? Mit dem Laser-Teufel L2 haben Sie ihn gefunden. Wenn es einen Aufheller gibt, der seinem Namen alle Ehre macht, dann dieses Gerät. Ultraklein, megastark, stufenlos regelbar, fokussierbar, wasserdicht, mit dicken Handschuhen im Winter bedienbar, federleicht und individuell seitlich auf alle Nachtsichtgeräte mit Montage Waver Schiene anzubringen mit nur einer Standard-Schraube (Schlüsselweite 10, in jedem Werkzeugkasten vorhanden, kein Spezialwerkzeug nötig!). Wildsicheres kohärentes Laserlicht mit 900nm Wellenlänge. Laserklasse 1, RoHS und CE Siegel.
Wir führen keine Rechtsberatung durch, geben aber den frei zugänglichen Hinweis:
Es ist verboten, Zielbeleuchtungen an der Waffe zu montieren. Unsere Vorsatz-Nachtsichtgeräte (Nachtsichtvorsatzgeräte) sind rechtlich gesehen Dual-Zweck-Geräte, also zu weiteren Zwecken wie der Jagd einsetzbar und weisen keine Verbotsmerkmale wie eigenes Absehen oder schusswaffenspezifische Montagen auf. Es handelt sich um einen professionelle Wärmebildgeräte oder Restlichtverstärker, die frei erworben und geführt werden dürfen. Um sie an einer Waffe montieren zu dürfen, muss der Jäger eine Sondergenehmigung beantragen und von der Jagdbehörde beauftragt werden für die genehmigte Schwarzwild-Jagd.
Die Rechtslage und Praxis ist in den einzelnen deutschen Bundesländern unterschiedlich. In diesem Artikel des Deutscher Bundestag Wissenschaftliche Dienstekann dazu mehr gelesen werden. Fragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Behörde nach, welche Regelungen für Sie gelten.
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