Schalldämpfer

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AKTUELLER GESETZESSTAND: Seit 2020 dürfen wir Jägern, bei Vorlage eines gültigen Jahres-Jagdscheins (UND wenn vorhanden der WBK mit E- und P- Nummern des NWR oder Stammdatenblatt der Waffenbehörde), Schalldämpfer für Langwaffen mit Zentralfeuermunition verkaufen – es ist kein Voreintrag mehr notwendig!

Schalldämpfer bedämpfen den Mündungsknall einer Waffe, sorgen für weniger Rückstoß und oftmals für ein engeres Trefferbild. Jagdlich genutzt schützen Schalldämpfer nicht nur die Ohren des Menschen, auch und insbesondere das feine Gehör des Jagdhundes wird deutlich schonender behandelt. Sie senken zudem die Schallemissionsbelastung der Umwelt. Schalldämpfer sind aus Sicht des Waffengesetzes der Schusswaffe, für die sie bestimmt sind, rechtlich gleichgestellt, also was z.B. den Umgang wie Führen, Überlassen usw. angeht, wie diese Schusswaffe zu behandeln.