Infrarot Aufheller

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Infrarot-Aufheller werden verwendet um mit Nachtsichtgeräten (Restlichtverstärker wie auch digitale Geräte) bei absoluter oder nahezu absoluter Dunkelheit sehen zu können

Seit 20.2.2020 steht einem Kauf, dem Besitz, dem Führen und der Waffenmontage von unserer Dual-use-Nachtsichttechnik − egal  ob Restlichtverstärker oder Wärmebild – für den Jäger laut WaffG nichts im Wege. Gleichgültig, ob auf dem Schießstand, im Waffenschrank, beim Transport oder beim  Jagen auf Schwarzwild ist das vorne oder hinten auf das Zielfernrohr aufgesteckte DualUseGerät erlaubt. Das Anbringen von Lichtquellen an der Waffe – auch infraroter – ist nach wie vor verboten! Geräte mit eingebautem Strahler sind somit legal erwerbbar, nicht jedoch legal mit der Waffe zu verbinden, individuelle Sondererlaubnisse ausgeschlossen. Kaufen Sie ein Gerät mit abnehmbarem IR-Aufheller, so dass Sie ihn für die Auslandsjagd verwenden können! Unsere IR-Aufheller sind genau für diesen Zweck konzipiert.