Nachtsichtgeräte

Rechtlicher Hinweis: Unsere ausgesuchten Geräte sind alles Dual-use-Nachtsichtgeräte und in der Bundesrepublik Deutschland für Jäger erlaubt. Gleichgültig, ob auf dem Schießstand, im Waffenschrank, beim Transport oder beim Jagen auf Schwarzwild ist das vorne oder hinten auf das Zielfernrohr aufgesteckte DualUseGerät erlaubt. Das Anbringen von Lichtquellen an der Waffe – auch Infrarotstrahler – ist nach wie vor verboten! Geräte mit eingebautem Strahler sind somit legal zu kaufen, NIEMALS jedoch legal mit der Waffe zu verbinden, individuelle Sondererlaubnisse ausgeschlossen. Unsere Geräte sind alle OHNE eingebauten Strahler -also für sich erlaubt-! Nachtsichtzielfernrohre sind verbotene Gegenstände! Selbst der bloße Besitz ist ein Verstoß gegen das Waffengesetz hat den Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit zur Folge, die für Jagdschein, Revierpacht und WBK die Grundlage ist!

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Information zu Bildverstärker-Röhren: Es existieren Stand 2022 auf dem Weltmarkt nur zivil handelbare Röhren Generation 1 bis 3. In Europa Gen. 2, in den USA Gen3. Der Unterschied liegt in der Röhrenbeschichtung. Alle anderen Bezeichnungen (Platinum, Premium, Gen. 4, Gen 5. usw.) sind frei erfundene Marketing Gags zur Verkaufsförderung, man könnte sagen feinstes, teures Jägerlatein. Wir geben Ihnen zu jedem Gerät alle uns von Herstellerseite bekannten, technischen Daten.