Belehrung nach § 18 Batteriegesetz (BattG)
Batterien
Batterieverordnung & VerpackG: Achten Sie darauf, dass Sie Ihre alten Batterien/Akkus, so wie es der Gesetzgeber vorschreibt, an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben.
Die Entsorgung über den gewöhnlichen Hausmüll ist verboten und verstößt gegen das Batteriegesetz. Die Abgabe ist für Sie kostenlos. Gerne können Sie auch die bei uns erworbenen Batterien/Akkus nach dem Gebrauch an uns unentgeltlich zurückgeben. Die Rücksendung der Batterien/Akkus an uns muss in jedem Fall ausreichend frankiert erfolgen.
Rücksendungen von Batterien/Akkus sind zu richten an:
Jagdabsehen.de Dipl. -Wirtsch. Ing. Harald Lippa
– Altbatterien –
Saarlandstraße 11
76187 Karlsruhe
Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne deutlich erkennbar gekennzeichnet. Desweiteren befindet sich unter dem Symbol der durchgekreuzten Mülltonne, die chemische Bezeichnung der entsprechenden Schadstoffe. Beispiele hierfür sind: (Pb) Blei, (Cd) Cadmium, (Hg) Quecksilber:
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

Sie haben die Möglichkeit, diese Information auch nochmals in den Begleitpapieren der Warenlieferung oder in der Bedienungsanleitung des jeweiligen Herstellers nachzulesen.
Weitere detaillierte Hinweise zur Batterieverordnung (Batterieverordnung & VerpackG )erhalten Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (www.bmu.de).
VerpackG
Wir betreiben aktiven Umweltschutz. Nicht, dass wir nur bei jeder Revierrunde als Jäger durch den Wald oder über das Feld Müll entsorgen, den selbstgerechte Naturliebhaber dort entsorgen, wir bringen auch beim Versand von Waren an den Endkunden KEINE neuen Verpackungen in Umlauf oder wie das Gesetz sagt “systembeteiligungspflichtige Verpackungen gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr”! Unsere Versandverpackungen, die wir an den Endkunden senden, sind allesamt Kartonagen, die wir von unseren Lieferanten, die bereits Mitglieder im dualen System sind, erhalten haben und dort bereits “lizensiert” wurden. Daher sind wir wegen Wegfall der Grundlage bei LUCID nicht registriert, was der Umweltbehörde so mitgeteilt wurde. Lieber einen alten Karton weiterverwenden, also einen neuen mit eigenem Logo bedrucken lassen und versenden. Etwas weniger Stolz, etwas mehr Umweltschutz. Und den Endkunden freut´s, so müssen weniger versteckte Kosten für zugekaufte Kartons & “Lizenzgebühren” für Vereine und Stiftungen, die sich teuer selbst verwalten, auf die Ware umgelegt werden!